Allgemeine Bedingungen für die Buchung der Ferienwohnung „Highlight am Rhein".
Aufträge/Buchungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen der Ferienwohnung „Highlight am Rhein", vertreten durch die im Impressum genannten Eigentümer (Vermieter), angenommen und ausgeführt. Durch Buchung erkennt der Mieter die Geschäftsbedingungen des Vermieters ausdrücklich an. Eventuell anderslautende Vertragsbedingungen werden vom Vermieter nicht anerkannt.
Eine Buchung über eine Webseite ist nicht möglich. Interessenten werden gebeten, ihre Anfrage per E-Mail an info@koblenzferienhaus.de zu richten. Der Vermieter versendet eine Bestätigung mit Angabe der Bankverbindung und aller Details. Erst nach Bestätigung durch den Vermieter und Anzahlungsleistung durch den Mieter ist die Wohnung für den Mieter fest reserviert. Erfolgt keine Zahlung durch den Mieter in der angegebenen Zahlungszeit, kann die Buchungsreservierung durch den Vermieter wieder aufgehoben werden.
Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte. Pro Übernachtung werden 140,- € (Montag bis Donnerstag) bzw. 170,- € (Freitag und Samstag) für bis zu 2 Personen berechnet. Der Aufpreis pro weitere Person beträgt 40,- € pro Nacht. Es können maximal 3 zusätzliche Personen gebucht werden (insgesamt max. 5 Personen). Kinder über 12 Jahren werden wie Erwachsene angesetzt. Der Vermieter kann hierfür einen Altersnachweis verlangen.
Zahlungsmodalitäten
Anzahlung: 100 € innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung durch den Vermieter
Restbetrag: spätestens 14 Tage vor Reiseantritt
Akzeptierte Zahlung: nur Überweisung
Endreinigung: 60 € pro Aufenthalt (Pauschale)
Zusätzliche Verbrauchskosten für Strom/Wasser/Gas etc. sind enthalten und fallen nicht zusätzlich an. Eine Kaution wird nicht erhoben. Langzeitmieten bis max. 6 Monate sind möglich und müssen separat vereinbart werden.
Sofern der Mieter die Reservierung storniert, gelten folgende Bedingungen:
Für Beschädigungen, die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind, ist der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Wir streiten uns nicht. Sollte es trotzdem erforderlich sein, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters (Koblenz).
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen zum Vertrag müssen schriftlich erfolgen. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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